Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
- Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
- ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft
- Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
- übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben
- Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
- sichere und zinsbewusste Anlage der Instandsetzungsrücklage
Technische Verwaltung
- regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
- Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
- Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)
Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
- Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und Eigentümerbeschlüssen
- direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
- Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern
Ansprechpartner vor Ort
- Ansprechpartner für die Mieter bei technischen Störungen und berechtigen Anliegen die Mietsache betreffend.
- Verständigung von Handwerkern bei technischen Problemen.
- Kontakt für beauftragte Firmen bei Rückfragen.
- Wahrnehmung von Terminen vor Ort zur Beurteilung und Abschätzung notwendiger Maßnahmen.
Betriebskostenabrechnungen
- Jährliche Abrechnung der angefallenen Betriebskosten gegenüber den Mietern, auch unter Berücksichtigung von Nutzerwechseln bzw. Aufteilung nach Nutzungszeiträumen.
- Gegebenenfalls Meldung von Heiz- und Wasserkosten an beauftragte Abrechnungsunternehmen.
- Gewährung der Belegeinsicht für die Mieter.
- Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernehmen wir für Sie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung anhand Ihrer Hausgeldabrechnung.
Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung des Eingangs der Mietzahlungen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Hauskonto.
- Führung der Objektbuchhaltung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- regelmäßige Reporte für den Eigentümer in festgelegten Zeiträumen, Aufbereitung und Weitergabe der notwendigen Daten an Steuerberater.
- Ordnungsgemäße Anlage der Mietkautionen getrennt für jeden Mieter.
Neu- und Weitervermietung
- Abnahme der Wohnung beim Auszug, Schlüsselübernahme
- Ausschreiben/Inserieren der Wohnung und Abhaltung von Besichtigungsterminen
- Neu- oder Weitervermietung unter Vorlage/Prüfung der Solvenz und von Referenzen
- Vorbereitung des Mietvertrags und Wohnungsübergabe
Technische Verwaltung
- regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen routinemäßiger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
- Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen.
- Erkennen, Abschätzen und Information von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen mit Beratung über weitere Vorgehensweise.
- Zusammenarbeit mit gemäß Absprache beauftragten Handwerkern oder Fachleuten, Planern oder Gutachtern.